Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.07.1997

Rechtsprechung
   BGH, 04.07.1997 - 3 StR 520/96   

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BGH, 04.07.1997 - 3 StR 520/96 (https://dejure.org/1997,2087)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1997 - 3 StR 520/96 (https://dejure.org/1997,2087)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1997 - 3 StR 520/96 (https://dejure.org/1997,2087)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nachprüfung eines ergangenen Strafurteils wegen Mordes auf rechtliche Fehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261, § 352

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung wegen des Brandanschlags in Solingen rechtskräftig

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • planet-wissen.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 09.02.2016)

    Geschichte der Gastarbeiter: Der Brandanschlag von Solingen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 17
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 04.07.1997 - 3 StR 520/96
    Für eine inhaltliche Rekonstruktion des Zeugenbeweises in der Hauptverhandlung bietet aber das Revisionsverfahren bei Sachverhalten der vorliegenden Art keinen Raum (vgl. BGHSt 17, 351, 352 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; 21, 149, 151; 29, 18, 20; 31, 139, 140).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 04.07.1997 - 3 StR 520/96
    Für eine inhaltliche Rekonstruktion des Zeugenbeweises in der Hauptverhandlung bietet aber das Revisionsverfahren bei Sachverhalten der vorliegenden Art keinen Raum (vgl. BGHSt 17, 351, 352 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; 21, 149, 151; 29, 18, 20; 31, 139, 140).
  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 04.07.1997 - 3 StR 520/96
    Für eine inhaltliche Rekonstruktion des Zeugenbeweises in der Hauptverhandlung bietet aber das Revisionsverfahren bei Sachverhalten der vorliegenden Art keinen Raum (vgl. BGHSt 17, 351, 352 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; 21, 149, 151; 29, 18, 20; 31, 139, 140).
  • BGH, 03.05.1991 - 3 StR 112/91

    Urteilsgründe - Inhalt des Urteils - Entscheidungserhebliche Gesichtspunkte -

    Auszug aus BGH, 04.07.1997 - 3 StR 520/96
    Es genügt den erhöhten Anforderungen, die an die Beweisführung zu stellen sind, wenn die Feststellungen entscheidend auf die geständigen Angaben eines tatbeteiligten Mitangeklagten gestützt sind (vgl. BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 1 und 2; BGH StV 1997, 172), zumal wenn diese abwechselnd widerrufen und bestätigt worden sind.
  • BGH, 27.07.1990 - 2 StR 324/90

    Wahrscheinlichkeit der Übereinstimmung einer Zeugenaussage und dem tatsächlichen

    Auszug aus BGH, 04.07.1997 - 3 StR 520/96
    Es genügt den erhöhten Anforderungen, die an die Beweisführung zu stellen sind, wenn die Feststellungen entscheidend auf die geständigen Angaben eines tatbeteiligten Mitangeklagten gestützt sind (vgl. BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 1 und 2; BGH StV 1997, 172), zumal wenn diese abwechselnd widerrufen und bestätigt worden sind.
  • BGH, 02.11.1982 - 5 StR 622/82

    Vorbringen besonderer Umstände gemäß § 267 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO)

    Auszug aus BGH, 04.07.1997 - 3 StR 520/96
    Für eine inhaltliche Rekonstruktion des Zeugenbeweises in der Hauptverhandlung bietet aber das Revisionsverfahren bei Sachverhalten der vorliegenden Art keinen Raum (vgl. BGHSt 17, 351, 352 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; 21, 149, 151; 29, 18, 20; 31, 139, 140).
  • BGH, 29.10.1996 - 1 StR 603/96
    Auszug aus BGH, 04.07.1997 - 3 StR 520/96
    Es genügt den erhöhten Anforderungen, die an die Beweisführung zu stellen sind, wenn die Feststellungen entscheidend auf die geständigen Angaben eines tatbeteiligten Mitangeklagten gestützt sind (vgl. BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 1 und 2; BGH StV 1997, 172), zumal wenn diese abwechselnd widerrufen und bestätigt worden sind.
  • BGH, 27.09.1988 - 5 StR 345/88

    Anforderungen an die Rekonstruierung der Beweisaufnahme

    Auszug aus BGH, 04.07.1997 - 3 StR 520/96
    Unter dem Blickwinkel des § 261 StPO ist maßgebend, was die Zeugen in der Hauptverhandlung bekundet haben (vgl. BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 14).
  • OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04

    Beweiswürdigung; Auseinandersetzung; Zeugenaussage; Fehlen

    Was in ihm über das Ergebnis der Verhandlung zur Schuld- und Straffrage festgehalten ist, bindet das Revisionsgericht ( BGHSt 17, 351 (352) = NJW 1962, 1832; BGHSt 21, 149 (151) = NJW 1967, 213; BGHSt 29, 18 (20) = NJW 1979, 2318; BGHSt 31, 139 (140) = NJW 1983, 816, BGH NStZ-RR 1998, 17 s. ferner - jew. mwN - LR-Hanack 24. Aufl., § 337 Rn 77; KK-Herdegen 3. Aufl., § 244 Rn 40; Pikart ebda., § 337 Rn 3).
  • OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00

    Hauptverhandlung ; Haftfortdauerentscheidung ; Beschwerde; Haftbefehl; Dringender

    In Anbetracht der sich mehrfach widersprechenden Angaben der Mitangeklagten, die sogar noch bei ihrer richterlichen Vernehmung am 03.03.2000 die eigenhändige Misshandlung ihres Kindes zunächst eingestanden hatte, und der eingeschränkten Aussagetüchtigkeit des geschädigten Mädchens ist die Beweislage bei der erneut vollumfänglich durchzuführenden Beweisaufnahme im Berufungsverfahren offen und wird bei erneuter Durchführung einer besonders sorgfältigen Abwägung durch die Strafkammer bedürfen (vgl. hierzu BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 1, 3; Überzeugungsbildung 15; Identifizierung 4).
  • BayObLG, 01.12.2020 - 206 StRR 2713/19

    Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine

    a) Mit der Inbegriffsrüge nach § 261 StPO kann zum einen gerügt werden, dass die im Urteil getroffenen Feststellungen nicht durch die in der Hauptverhandlung verwendeten Beweismittel bzw. Vorgänge gewonnen worden sind, die zum Inbegriff der Hauptverhandlung gehören (BGH, Beschluss vom 4. Juli 1997, 3 StR 520/96, NStZ-RR 1998, 17).

    Die Rüge einer Verletzung des § 261 StPO kann aber nur dann Erfolg haben, wenn der Nachweis der erhobenen Behauptung ohne Rekonstruktion der Hauptverhandlung geführt werden kann (BGH NStZ-RR 1998, 17; NStZ 2009, 404; Ott in Karlsruher Kommentar zur StPO, 8. Aufl. 2019, § 261 Rn. 191).

  • OLG Hamm, 03.11.2004 - 4 Ss 376/04

    Strafzumessung; geringerer Schuldumfang; Berufungsgericht; Erörterung in den

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Rüge der Verletzung des § 261 StPO nur dann erfolgreich sein, wenn ohne Rekonstruktion der Beweisaufnahme der Nachweis geführt werden kann, dass die im Urteil getroffenen Feststellungen nicht durch die in der Hauptverhandlung verwendeten Beweismittel und nicht durch Vorgänge gewonnen worden sind, die zum Inbegriff der Hauptverhandlung gehören (BGH NStZ-RR 1998, 17).

    Die Rüge des Angeklagten, das Gericht habe schriftliche Angaben der geschädigten Zeugen in der Beweiswürdigung berücksichtigt, die nicht Gegenstand der Beweisaufnahme gewesen seien, kann hier nur durch eine Rekonstruktion der Beweisaufnahme belegt werden, was jedoch im Revisionsverfahren ausgeschlossen ist (BGH NStZ-RR 1998, 17).

  • BGH, 09.01.2009 - 2 StR 541/08

    Vortäuschen einer Straftat; wirksamer Rechtsmittelverzicht (behaupteter Irrtum

    Dieses naheliegende Motiv für eine mögliche Falschbelastung der Angeklagten H. hätte die Strafkammer bei der Bewertung der Angaben des Mitangeklagten S. in ihre Erwägungen mit einbeziehen und erörtern müssen, ob sich der Mitangeklagte von einer Falschaussage eine günstigere Beurteilung seiner eigenen strafrechtlichen Verstrickung versprochen hat oder ob es ihm möglicherweise auch darum gegangen sein könnte, andere Hintermänner der Tat zu decken (BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 3).
  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 442/99

    Aufklärungspflicht; Untersuchungsgrundsatz; Beweiswürdigung; Inbegriff der

    Diese Argumentation läuft auf eine unzulässige Rüge der Aktenwidrigkeit hinaus (BGH NStZ 1992, 506; NStZ 1992, 599; NStZ 1995, 27; NStZ 1997, 450; NStZ-RR 1998, 17; BGH, Urteil vom 3. November 1994 - 1 StR 470/94 - Beschlüsse vom 24. April 1996 - 5 StR 727/95 -und vom 7. Oktober 1998 - 1 StR 287/98 -).
  • OLG Koblenz, 21.12.2017 - 1 OWi 6 SsBs 107/17

    Feststellung der Fahrereigenschaft bei einer Abwesenheitsverhandlung

    10 "Die Rüge der Verletzung des § 261 StPO verspricht nur Erfolg, wenn ohne Rekonstruktion der Beweisaufnahme der Nachweis geführt werden kann, dass die im Urteil getroffenen Feststellungen nicht durch die in der Hauptverhandlung verwendeten Beweismittel und nicht durch Vorgänge gewonnen worden sind, die zum Inbegriff der Hauptverhandlung gehören (BGH, Beschl. v. 04.07.1997 - 3 StR 520/96; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 261, Rn. 38a).
  • BGH, 17.02.2004 - 3 StR 448/03

    Aufklärungsrüge (vollständige Darlegung des relevanten Aktenauszugs in der

    Dem entgegenstehende Feststellungen sind dem Revisionsgericht wegen des grundlegenden Verbots der Rekonstruktion der Hauptverhandlung verwehrt (vgl. BGH NStZ 1997, 296; NStZ-RR 1998, 17).
  • KG, 18.04.2012 - 121 Ss 53/12

    Inbegriff der Hauptverhandlung

    Dies setzt voraus, dass mit den Mitteln des Revisionsrechts ohne Rekonstruktion der Beweisaufnahme der Nachweis geführt werden kann, dass eine im Urteil getroffene Feststellung nicht durch die in der Hauptverhandlung verwendeten Beweismittel und auch sonst nicht aus zum Inbegriff der Hauptverhandlung gehörenden Vorgängen gewonnen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 1997 - 3 StR 520/96 - = NStZ-RR 1998, 17; OLG Koblenz, Beschluss vom 24. März 2011 - 2 SsBs 154/10 - = NStZ-RR 2011, 352; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 261 Rdn. 38a; Schoreit in Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl., § 261 Rdn. 8).
  • BayObLG, 29.06.1999 - 3 ObOWi 50/99

    Tateinheit bei Beschäftigung mehrerer illegal überlassener Arbeitnehmer

    Denn der Nachweis für diese Behauptung könnte vom Rechtsbeschwerdegericht nur durch eine ihm grundsätzlich verwehrte Rekonstruktion der Beweisaufnahme der Tatrichterin geführt werden (vgl. dazu BGH NStZ-RR 1998, 17 ; BGHSt 43, 212 ).
  • KG, 04.03.2020 - 2 Ss 10/20

    Inbegriff der Hauptverhandlung

  • BGH, 04.05.2021 - 6 StR 190/21

    Unzulässige Rüge der Aktenwidrigkeit

  • OLG Hamm, 04.06.2003 - 2 Ss 369/03

    Beweiswürdigung, Anforderungen, Lichtbild, Augenscheinseinnahme; Protokoll,

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Rechtsprechung
   BGH, 23.07.1997 - 3 StR 520/96   

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BGH, Entscheidung vom 23.07.1997 - 3 StR 520/96 (https://dejure.org/1997,3793)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 1997 - 3 StR 520/96 (https://dejure.org/1997,3793)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 60
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 06.09.2001 - 2 Ws 216/01

    Rechtsmittelverzicht, unzulässiges Rechtsmittel, Rechtsmittelrücknahme,

    Dass der Angeklagte den Rechtsmittelverzicht möglicherweise unüberlegt und voreilig erklärt hat, berechtigt ihn nun nicht, damit die Wirksamkeit seiner Erklärung zu bestreiten (BGH, a.a.O.; zur Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme bzw. eines -verzichts von jugendlichen und heranwachsenden Angeklagten siehe auch BGH NStZ-RR 1998, 60).
  • OLG Hamm, 15.09.1999 - 2 Ws 270/99

    Berufungsrücknahme, Einwendungen

    Hat der Verurteilte eine unzweifelhaft erklärte Berufungsrücknahme nachträglich angefochten oder widerrufen (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1985, 429), oder sonst die Unwirksamkeit der abgegebenen Erklärung geltend gemacht (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 60), hat das Berufungsgericht die Berufung für erledigt zu erklären (vgl. BGH a.a.O.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 302 Rdnr. 11).
  • OLG Koblenz, 27.06.2006 - 1 Ws 383/06

    Wirksamkeit der Zurücknahme der Berufung des Angeklagten bei notwendiger

    Auch dessen Alter (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 1998, 60 ) - der Angeklagte war im Zeitpunkt der Rücknahme des Rechtsmittels 21 Jahre alt - gibt zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass.
  • OLG Hamburg, 17.05.2005 - 1 Ss 61/05
    Für die Beurteilung der Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts von jugendlichen und heranwachsenden Angeklagten findet nach § 2 JGG allgemeines Strafverfahrensrecht Anwendung (vgl. BGH in NStZ-RR 1998, 60 für den vergleichbaren Fall der Rechtsmittelrücknahme).
  • OLG Hamburg, 17.05.2005 - I-26/05

    Strafverfahren: Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts eines unverteidigten,

    Für die Beurteilung der Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts von jugendlichen und heranwachsenden Angeklagten findet nach § 2 JGG allgemeines Strafverfahrensrecht Anwendung (vgl. BGH in NStZ-RR 1998, 60 für den vergleichbaren Fall der Rechtsmittelrücknahme).
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